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Management im Bauwesen - Dipl.-Ing. E. Stephan

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• HOAI §31


(1) Leistungen der Projektsteuerung werden von Auftragnehmern erbracht, wenn sie Funktionen des Auftraggebers bei der Steuerung von Projekten mit mehreren Fachbereichen übernehmen. Hierzu gehören:

  1. Klärung der Aufgabenstellung, Erstellung und Koordinierung des Programms für das Gesamtprojekt,
  2. Klärung der Voraussetzungen für den Einsatz von Planern und anderen an der Planung fachlich Beteiligten (Projektbeteiligte),
  3. Aufstellung und Überwachung von Organisations-, Termin- und Zahlungsplänen, bezogen auf Projekt und Projektbeteiligte,
  4. Koordinierung und Kontrolle der Projektbeteiligten, mit Ausnahme der ausführenden Firmen
  5. Vorbereitung und Betreuung der Beteiligung von Planungsbetroffenen,
  6. Fortschreibung der Planungsziele und Klärung von Zielkonflikten,
  7. laufende Information des Auftraggebers über die Projektabwicklung und rechtzeitiges Herbeiführen von Entscheidungen des Auftraggebers,
  8. Koordinierung und Kontrolle der Bearbeitung von Finanzierungs-, Förderungs- und Genehmigungsverfahren.

Projektstufen

Die Leistungen des Projektsteuerers werden in 5 Projektstufen erbracht:

Projektstufe Bewertung
1 Projektvorbereitung (Projektentwicklung, strategische Planung, Grundlagenermittlung) 26 %
2 Planung (Vor-, Entwurfs- u. Genehmigungsplanung) 21 %
3 Ausführungsvorbereitung (Ausführungsplanung, Vorbereiten der Vergabe und Mitwirken bei der Vergabe) 19 %
4 Ausführung (Projektüberwachung) 26 %
5 Projektabschluß (Projektbetreuung, Dokumentation)   8 %

Handlungsbereiche

Innerhalb der Projektstufen werden folgende Handlungsbereiche unterschieden, in denen der Projektsteuerer tätig wird:

  1. Organisation, Information, Koordination und Dokumentation
  2. Qualitäten und Quantitäten
  3. Kosten und
  4. Termine

 

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